Bescheinigung über den Personenstand. Sie wird auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet.
Diese Bescheinigung wird von moldauischen Bürgern für die Eheschließung im Ausland angefordert.
Für europäische Länder muss diese Bescheinigung mit einer Apostille versehen werden (Stempel der Apostille), für GUS-Staaten reicht eine notarielle Übersetzung in Moldau oder im Land der Vorlage des Dokuments.

Die Bescheinigung über den Personenstand aus Moldau ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig. Für einige Länder kann die Gültigkeitsdauer abweichen. In manchen Ländern beträgt sie drei Monate, in anderen ein halbes Jahr.
Neben der Bescheinigung über den Personenstand kann auch eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit verlangt werden. Zum Beispiel in Deutschland.
Manche verwechseln diese Bescheinigung mit Dokumenten wie: Bescheinigung über den Familienstand und Bescheinigung über den Familienstand. Dies sind andere Bescheinigungen. Ihr Inhalt enthält nicht die notwendigen Informationen, die in der Bescheinigung über den Personenstand enthalten sind.
Beim Erhalt dieser Bescheinigung wird empfohlen, die Schreibweise des Nachnamens und Vornamens mit der Schreibweise im Reisepass abzugleichen, den Sie den Behörden für die Eheschließung vorlegen. Es kann vorkommen, dass der Reisepass nicht in Moldau ausgestellt wurde und es Abweichungen bei der Schreibweise einzelner Buchstaben gibt. Zum Beispiel ch (Laut tsch) auf Englisch ist ci oder ce auf Rumänisch.
Bei solchen Abweichungen können wir eine spezielle Bescheinigung ausstellen, dass die Schreibweise mit ch der Schreibweise mit ci, ce entspricht. Für den Erhalt einer solchen Bescheinigung (falls die Schreibweise des vollständigen Namens nicht übereinstimmt) wenden Sie sich an unsere Agentur.
Beachten Sie außerdem, dass in Transnistrien geschlossene Ehen und Scheidungen vor Erhalt einer solchen Bescheinigung in der Republik Moldau legalisiert werden müssen. Wir legalisieren auch Heirats- und Scheidungsurkunden aus Transnistrien.