Rumänische Staatsbürgerschaft

Möglichkeiten zur Erlangung der rumänischen Staatsbürgerschaft

Die rumänische Staatsbürgerschaft kann auf folgende Weise erworben werden:

  • durch Geburt
  • durch Adoption
  • auf Antrag

Erwerb der rumänischen Staatsbürgerschaft durch Geburt

Kinder, die auf dem Territorium Rumäniens von rumänischen Staatsbürgern geboren werden, sind Staatsbürger Rumäniens.

Staatsbürger Rumäniens sind auch diejenigen, die:

  • auf dem Territorium Rumäniens geboren wurden, auch wenn nur ein Elternteil rumänischer Staatsbürger ist;
  • im Ausland geboren wurden und beide Elternteile oder einer von ihnen die rumänische Staatsbürgerschaft besitzen.

Ein auf dem Territorium Rumäniens gefundenes Kind gilt als rumänischer Staatsbürger, wenn seine Eltern nicht bekannt sind.

Die rumänische Staatsbürgerschaft wird einem Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder einem Staatenlosen durch Adoption verliehen, wenn die Adoptiveltern rumänische Staatsbürger sind und das Adoptivkind das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Erwerb der rumänischen Staatsbürgerschaft auf Antrag aus rechtlichen Gründen

Die rumänische Staatsbürgerschaft kann auf Antrag einer staatenlosen Person oder eines ausländischen Staatsbürgers gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • er/sie wurde geboren und lebt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Territorium Rumäniens
  • obwohl er/sie nicht auf diesem Territorium geboren wurde, lebt er/sie rechtlich seit mindestens 8 Jahren auf dem Territorium Rumäniens,
  • im Falle einer Ehe und des Zusammenlebens mit einem rumänischen Staatsbürger, mindestens 5 Jahre seit der Eheschließung;
  • er/sie beweist sein/ihr Verhalten, Handeln und Loyalität gegenüber dem Staat Rumänien und erklärt, dass er/sie keine gegen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit gerichteten Handlungen unternommen oder unterstützt hat, und dass er/sie in der Vergangenheit keine solchen Handlungen unternommen oder unterstützt hat;
  • er/sie hat das 18. Lebensjahr vollendet;
  • er/sie verfügt über legale Einkommensquellen in Rumänien gemäß den Ausländerrechtsvorschriften;
  • er/sie hat sich gut benommen und wurde weder in Rumänien noch im Ausland wegen einer Straftat verurteilt, die ihn/sie unwürdig macht, rumänischer Staatsbürger zu sein;
  • er/sie spricht Rumänisch und hat grundlegende Kenntnisse über die rumänische Kultur und Zivilisation, die für die Integration ins gesellschaftliche Leben ausreichend sind;
  • er/sie kennt die Bestimmungen der rumänischen Verfassung und die Nationalhymne.

Die Genehmigung von Anträgen auf Gewährung oder Wiederherstellung der rumänischen Staatsbürgerschaft erfolgt durch Beschluss der Regierung, die in dieser Hinsicht die Vorschläge des Justizministers bewertet.

Antrag auf Gewährung der rumänischen Staatsbürgerschaft

Der Antrag wird persönlich oder in begründeten Fällen durch einen Vertreter mit einer speziellen und notariell beglaubigten Vollmacht (oder einer entsprechend ausgestellten Vollmacht, z.B. im Konsulat) eingereicht und muss von Dokumenten begleitet sein, die die Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen für die Einreichung der Unterlagen und den Erwerb der rumänischen Staatsbürgerschaft bestätigen.

Der Antrag auf Gewährung der rumänischen Staatsbürgerschaft wird der Kommission zur Feststellung der Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft vorgelegt, die beim Ministerium für Justiz tätig ist.

Die Kommission sorgt auf Kosten des Antragstellers für die Veröffentlichung eines Auszugs aus dem Antrag auf Gewährung der rumänischen Staatsbürgerschaft im Amtsblatt Rumäniens.

Die Prüfung des Antrags durch die Kommission kann erst nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung erfolgen.

Eine Person, die die rumänische Staatsbürgerschaft erhält und ihren Wohnsitz im Land hat, legt innerhalb von 6 Monaten dem Justizminister oder dem speziell zu diesem Zweck delegierten Staatssekretär den Treueeid auf Rumänien ab.

Eine Person, die die rumänische Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im Ausland erhält, legt den Treueeid vor dem Leiter der diplomatischen Mission oder der konsularischen Vertretung Rumäniens im Wohnsitzland ab.

Die rumänische Staatsbürgerschaft wird mit dem Datum des Ablegens des Treueeides auf den Staat Rumänien erworben

Nach dem Ablegen des Eides stellt der Justizminister oder der Leiter der diplomatischen Mission oder der konsularischen Vertretung der Person, die die Staatsbürgerschaft erhalten hat, ein Zertifikat mit dem Foto des Eigentümers aus. Falls minderjährige Kinder zusammen mit den Eltern die Staatsbürgerschaft erwerben, werden sie im Zertifikat vermerkt.

Verlust der rumänischen Staatsbürgerschaft

Die rumänische Staatsbürgerschaft geht in folgenden Fällen verloren:

  • Widerruf der Staatsbürgerschaft

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