?? Juristische Dienstleistungen. Interessante Fakten

In Moldawien können Unternehmen mit ausländischem Kapital nur in zwei Rechtsformen registriert werden: AG (Aktiengesellschaft) und GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die Tarife, Anforderungen und Rechte ausländischer Staatsbürger und Nichtansässiger bei der Unternehmensregistrierung unterscheiden sich in keiner Weise von den Tarifen, Anforderungen und Rechten moldauischer Staatsbürger.

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Kürzlich haben wir Informationen in der Presse gefunden. Einige ausländische Geschäftsleute nutzen Unternehmen in Moldawien als Offshore-Unternehmen. Sie registrieren eine Firma, eröffnen ein Girokonto, führen praktisch keine Tätigkeit auf dem Territorium Moldawiens durch und reichen eine Nullmeldung ein. Die Geschäftstätigkeit wird nur im Ausland ausgeübt, und Zahlungen werden auf ausländische Devisenkonten empfangen. Ist das nicht ein moldauischer Offshore?

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Seit dem 1. Januar 2012 dürfen in Moldawien die Interessen von Bürgern vor Gericht (Zivil- und Strafsachen) nur von Rechtsanwälten vertreten werden. Viele Rechtsanwälte beklagen, dass sie dadurch mehr verloren als gewonnen haben. Denn man konnte zusätzlich Juristen anstellen und viele Zivilsachen zur Vertretung der Bürgerinteressen übernehmen. Letztendlich zufriedenstellt das neue Gesetz weder die Juristen noch die Rechtsanwälte Moldawiens.

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In Moldawien gilt die „Guillotine-Regel“. Alles, was nicht in der Veröffentlichung „Amtsblatt“ (Monitorul Oficial) veröffentlicht wurde, hat auf gesetzlicher Ebene keine Gültigkeit. Alle angeblichen Richtlinien und Anweisungen, die von eigenmächtigen Beamten ausgehen und nicht im „Amtsblatt“ veröffentlicht wurden, haben keine verbindliche Kraft und müssen nicht befolgt werden.

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Viele Bürger verunstalten den Namen der Bescheinigung „Über das Nichtvorliegen einer Vorstrafe“. Zum Beispiel „Strafregisterbescheinigung“, „Bescheinigung über Straffreiheit“, „Bescheinigung darüber, dass keine Vorstrafe vorlag“. Auch verstehen die meisten Bürger die Bedeutung des Wortes „Straffreiheit“ nicht vollständig. Straffreiheit bedeutet nicht, dass die Person zuvor nicht vorbestraft war. Sie kann vorbestraft gewesen sein, die Vorstrafe aber getilgt haben, zum Beispiel durch Verbüßung der Strafe. Wenn eine Person die Vorstrafe auf diese Weise getilgt hat, gilt sie heute als nicht vorbestraft. Ist die Vorstrafe nicht getilgt, wird ihr die Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Vorstrafe schlichtweg nicht ausgestellt.

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