Dokumentenbestellung aus der Ferne — wie das funktioniert

Bestellung von Dokumenten aus der Ferne – so funktioniert es

Kann man Dokumente bestellen, ohne ins Land zu reisen? Ja, das kann man. Wir beschaffen Dokumente, stempeln die Apostille, führen konsularische Legalisierung und Nostrifizierung durch, fertigen Übersetzungen an und liefern das Ergebnis per Kurier – Sie müssen nirgendwohin fahren. Im Folgenden der gesamte Prozess Schritt für Schritt und die Zahlungsmodalitäten, ohne versteckte Bedingungen.

Wie der Prozess abläuft

  1. Sie wenden sich mit Ihrer Anfrage an uns: welches Dokument benötigt wird, Datum und Ort der Ausstellung (Ausgabe) sowie Datum und Ort des Ereignisses. Zum Beispiel: Das Duplikat wurde in einer Stadt ausgestellt, die Geburt selbst fand aber in einer anderen statt – das ist wichtig.
  2. Sie geben an, was genau benötigt wird: Dokument beschaffen, apostillieren, konsularische Legalisierung, Nostrifizierung (Anerkennung) des Diploms oder Zeugnisses.
  3. Sie geben an, für welches Land das Dokument benötigt wird und wofür genau – das ist oft der entscheidende Faktor, von dem der Bearbeitungsweg abhängt.
  4. Wir klären, ob eine Übersetzung benötigt wird und eine Apostille darauf (oder Legalisierung der Übersetzung oder Übersetzung über das Konsulat).
  5. Für die Berechnung der Lieferung geben Sie die genaue Adresse an, an die geliefert werden soll. Die Kosten für den Kurierdienst werden automatisch berechnet.
  6. Sie stimmen dem Auftragsbetrag zu. Die Zahlung erfolgt, nachdem unser Vertreter Ihre Vollmacht erhalten hat.
  7. Sie werden von unserem Vertreter kontaktiert, der die Details klärt – oder Sie kontaktieren ihn selbst, wenn Ihnen das lieber ist.
  8. Sie senden uns Ihre Dokumente.
  9. Nach Erhalt Ihrer Dokumente (meistens sind das Vollmacht und Kopie des Reisepasses) bestätigen wir deren Empfang vom Kurier.
  10. Sie zahlen 70% des Auftrags.
  11. Wir führen den Auftrag aus und senden Ihnen einen Scan des fertigen Dokuments. Sie zahlen den Restbetrag nach – 30%, die Kosten für die Übersetzung Ihrer Vollmacht (falls diese übersetzt wurde) und den Rückversand per Kurier.
  12. Wir senden Ihnen die Dokumente per Kurierdienst.

Wie die Zahlung abläuft

  • Zahlen Sie nichts im Voraus „ins Leere“. Die Zahlung beginnt erst, nachdem Ihre Vollmacht physisch von unserem Vertreter empfangen wurde.
  • 70% — nach Bestätigung des Eingangs Ihrer Dokumente (Vollmacht, Passkopie).
  • 30% + Übersetzung der Vollmacht (falls erforderlich) + Rücksendung — nachdem Sie den Scan des fertigen Dokuments erhalten haben.
  • In einigen Ländern — zum Beispiel in Moldau und Armenien — ist der Scan eines Dokuments mit QR-Code bereits ein fertiges elektronisches Dokument. Deshalb senden wir vor der vollständigen Bezahlung einen Scan ohne QR-Code. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Was von Ihnen benötigt wird

  • Vollmacht für unseren Vertreter (wird beim Notar an Ihrem Wohnort ausgestellt; bei Bedarf senden wir Ihnen den fertigen Text).
  • Passkopie (Datenseite).
  • Kopien der vorhandenen Dokumente und genaue Angaben: vollständiger Name wie im Dokument, Daten und Orte des Ereignisses und der Ausstellung.
  • Lieferadresse und das Land, für das das Dokument vorbereitet wird.

Häufige Fragen zur Bestellung

Muss ich persönlich kommen?

Nein. Der gesamte Prozess läuft über eine Vollmacht: Der Vertreter reicht die Dokumente ein und holt sie für Sie ab, und das Ergebnis wird per Kurier an Ihre Adresse geliefert.

Warum ist die Zahlung in 70 % und 30 % aufgeteilt?

So wird das Risiko zwischen den Parteien geteilt: Wir beginnen mit der Arbeit und tragen die Kosten (Gebühren, Reisen, Übersetzungen) erst nach bestätigter Bestellung, und Sie zahlen den Restbetrag erst, nachdem Sie den Scan des fertigen Dokuments gesehen haben.

Wie lange dauert das?

Es hängt vom Land, der Behörde und der Art des Dokuments ab: von einigen Tagen (Apostille auf ein vorhandenes Dokument) bis zu mehreren Wochen oder Monaten (Anforderung eines Archivdokuments). Die genauen Fristen nennen wir nach Klärung der Bestelldetails.

Was, wenn das Dokument nicht gefunden wird?

Wenn das Archiv oder die Behörde eine offizielle Ablehnung erteilt (das Dokument ist nicht erhalten, es gibt keinen Eintrag), übergeben wir Ihnen diesen Bescheid – er hat ebenfalls Rechtskraft und wird häufig für Gericht oder Konsulat benötigt.

Bestellformular

Wenn Sie bereit sind, bei uns Dokumente, Übersetzung, Apostille, Legalisierung oder etwas davon zu bestellen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Wir antworten und klären die Details.

Kontaktieren Sie uns bequem

Am schnellsten schreiben Sie uns in einem Messenger – wir antworten während der Geschäftszeiten: WhatsApp · Telegram · Viber · Telefon +373 67 666 333 · E-Mail [email protected]. Sie können auch einfach das Formular unten ausfüllen – dann antworten wir auf dem Weg, den Sie dort auswählen.

Was bedeuten diese Dienstleistungen?

Damit Sie das Formular leichter ausfüllen können, erklären wir kurz die Begriffe – welches Verfahren wofür benötigt wird.

  • Apostille – vereinfachte Legalisation für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961: Ein Stempel auf dem Dokument, und es gilt in allen Vertragsstaaten. Eine zusätzliche Beglaubigung durch das Konsulat ist nicht erforderlich.
  • Konsularische Legalisation – Verfahren für Länder, die die Apostille nicht anerkennen (VAE, Katar, Kuwait, Ägypten, China und einige andere). Das Dokument durchläuft eine Kette: Notar → Justizministerium → Außenministerium des Ausstellungslandes → Konsulat des Ziellandes. Es dauert länger und ist teurer als die Apostille, aber ohne sie wird das Dokument dort nicht akzeptiert.
  • Nostrifikation (Anerkennung) – offizielle Anerkennung eines Diploms, Zeugnisses oder eines anderen Bildungsnachweises in einem anderen Land: die Bestätigung, dass Ihre Qualifikation der lokalen entspricht.
  • Übersetzung mit notarieller Beglaubigung – die Übersetzung wird von einem geprüften Übersetzer angefertigt, und der Notar beglaubigt die Echtheit seiner Unterschrift. Eine solche Übersetzung wird in den GUS-Staaten und in den meisten europäischen Ländern akzeptiert.
  • Übersetzung durch einen vereidigten (gerichtlichen) Übersetzer – ein Übersetzer, der im Zielland (Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien u. a.) vereidigt wurde. Sein Stempel hat offiziellen Status, daher ist eine separate Legalisierung der Übersetzung in der Regel nicht erforderlich.
  • Übersetzung durch einen konsularischen Übersetzer – die Übersetzung wird vom Konsulat des Ziellandes erstellt oder beglaubigt. Sie ist dort erforderlich, wo eine lokale notarielle Übersetzung nicht akzeptiert wird: häufig in arabischen Ländern und China.
  • Apostille auf die Übersetzung – die Apostille wird nicht nur auf das Dokument selbst, sondern auch auf die notariell beglaubigte Übersetzung gesetzt. Manchmal ist eine „Doppel-Apostille“ erforderlich: auf das Original und auf die Übersetzung.

Sie sind unsicher, was in Ihrem Fall genau erforderlich ist? Geben Sie im Antrag das Land und den Verwendungszweck an und wählen Sie den Punkt „Ich weiß es nicht“ – wir klären selbst die Anforderungen der empfangenden Behörde und schlagen Ihnen den Ablauf vor.

Im internationalen Format mit Ländercode – z. B. +373 67 666 333

Kontaktmöglichkeit (bequeme Optionen auswählen) *

Wir antworten über die von Ihnen gewählte Möglichkeit. Am schnellsten geht es per Messenger.

Art des Dokuments und Name im Dokument (z. B. Geburtsurkunde, Ivan Petrov)

Was benötigen Sie? *

Apostille – vereinfachte Legalisation für Länder des Haager Übereinkommens: ein Stempel, gültig in allen Vertragsstaaten. Konsularische Legalisation – für Länder, die keine Apostille akzeptieren (VAE, Katar, Kuwait, Ägypten, China u. a.): Kette Notar → Justizministerium → Außenministerium des Ausstellungslandes → Konsulat des Ziellandes. Nostrifizierung – offizielle Anerkennung eines Diploms oder Zeugnisses in einem anderen Land.

Dies ist oft ein entscheidender Faktor: Aufenthaltstitel, Heirat, Studium, Arbeit, Staatsbürgerschaft, Gericht usw.

Wird eine Übersetzung benötigt und welche?

Notariell beglaubigte Übersetzung – Übersetzung eines diplomierten Übersetzers, dessen Unterschrift ein Notar beglaubigt; wird in den GUS-Staaten und den meisten europäischen Ländern akzeptiert. Vereidigter (gerichtlicher) Übersetzer – ein im Zielland vereidigter Übersetzer (Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien usw.); sein Stempel ist offiziell, eine separate Legalisation der Übersetzung ist in der Regel nicht erforderlich. Konsularischer Übersetzer – die Übersetzung wird vom Konsulat des Ziellandes erstellt oder beglaubigt; erforderlich, wenn eine örtliche notarielle Übersetzung nicht akzeptiert wird. Apostille auf der Übersetzung – die Apostille wird auf eine bereits notariell beglaubigte Übersetzung gesetzt (manchmal ist eine „Doppelapostille“ erforderlich: auf das Dokument und auf die Übersetzung). Sie sind sich nicht sicher? Wählen Sie den letzten Punkt, wir finden eine Lösung entsprechend den Anforderungen der aufnehmenden Behörde.

Land, Stadt, PLZ, Straße, Hausnummer, Wohnung – zur Berechnung der Kurierzustellung

Falls Sie bereits Dokumente oder eine Vollmacht haben, fügen Sie einen Scan oder ein Foto bei: So können wir Kosten und Anforderungen schneller klären. Keine Pflicht; Dateien können später per Messenger nachgesendet werden.

Bis zu 5 Dateien, je bis zu 10 MB. Formate: PDF, JPG, JPEG, PNG, HEIC, HEIF, WEBP, DOC, DOCX

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