Die Neuregistrierung von Ehen und Scheidungen, die in ausländischen Staaten registriert sind

Wenn ein Bürger der Republik Moldau seinen Nachnamen in einer im Ausland geschlossenen Ehe ändert, ist er nach der Neuregistrierung der Ehe in Moldawien verpflichtet, seinen Personalausweis auf den neuen (mit dem Nachnamen des Ehepartners) zu ändern.

Manchmal ist es erforderlich, die Ehe und die Scheidung zu neuregistrieren, bei der die Bürgerin der Republik Moldau ihren Nachnamen vor der Ehe zurücknimmt. Wenn diese gleichzeitig neuregistriert werden, muss die Bürgerin der Republik Moldau keinen neuen Personalausweis (mindestens einen vorläufigen) beantragen. Das bedeutet, wenn nur die Ehe neuregistriert wird, muss die Bürgerin der Republik Moldau, um die Scheidung neuregistrieren zu können, mindestens einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

In einigen Staaten (z.B. Israel) wird im Urteil des Gerichts über die Scheidung nicht angegeben, dass die Ehefrau ihren Nachnamen auf ihren Geburtsnamen geändert hat. Daher müssen die Ehe und die Scheidung gleichzeitig neuregistriert werden (um die Notwendigkeit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises zu vermeiden). Die Bürgerin der Republik Moldau muss jedoch persönlich einen Antrag auf Änderung ihres Nachnamens auf ihren Geburtsnamen stellen.

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