Registrierung einer Stiftung (Fundatia) in Moldau schlüsselfertig – mit Eröffnung eines Bankkontos
Sie erhalten eine funktionsfähige Organisation: einen Auszug aus dem Staatsregister, die IDNO, das Siegel und ein funktionsfähiges Verrechnungskonto. Keine Dokumentenmappe, sondern eine Struktur, die vom ersten Tag an Geld annehmen und ausgeben kann. Der gesamte Ablauf dauert 3 bis 5 Wochen; das Konto wird innerhalb von 1–3 Werktagen nach Erhalt des Registerauszugs eröffnet. Wir arbeiten auf Vollmachtsbasis: Für die Registrierung müssen Sie nicht nach Moldau reisen.
Stand: September 2026. Rechtsgrundlage: Gesetz der Republik Moldau Nr. 86/2020 „Über nichtkommerzielle Organisationen“, Zivilgesetzbuch, Art. 52 und Art. 167 des Steuergesetzbuchs, Regierungsbeschluss Nr. 773 vom 17.12.2025 (durchschnittliches Monatsgehalt in der Wirtschaft im Jahr 2026 – 17 400 Lei), Gesetz Nr. 308/2017 zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Drei Punkte, an denen es üblicherweise hakt
Formal ist alles einfach: Die Registrierung einer gemeinnützigen Organisation bei der Agentur für öffentliche Dienstleistungen (ASP) ist kostenlos, und die Entscheidung ergeht innerhalb von 15 Tagen. In der Praxis verlieren Menschen Monate an drei Punkten.
Erster Punkt – die Bestätigung des gezeichneten Kapitals. Die Satzung der Stiftung muss Bestimmungen zum gezeichneten Kapital (capital subscris) in Höhe von mindestens zwei durchschnittlichen Monatsgehältern der Volkswirtschaft enthalten – im Jahr 2026 sind das 34 800 Lei. Das Dokument, das das Kapital bestätigt, gehört zum Registrierungspaket. Doch die juristische Person existiert noch nicht, und daher gibt es auch kein Konto, auf das das Kapital eingezahlt werden könnte. Das Vorgehen hängt von der Form der Einlage und von den Anforderungen der jeweiligen Bank ab und muss vor der Einreichung der Unterlagen geklärt werden, nicht erst nach Beanstandungen des Registrars.
Zweitens – die Bank. Non-Profit-Organisationen werden weltweit als Bereich mit erhöhtem Risiko im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingestuft. Moldauische Banken wenden bei ihnen eine verstärkte Prüfung an: Herkunft der Mittel, wirtschaftlich Berechtigte, Quellen der Zuschüsse, Verbindungen der Gründer. Eine Organisation, die „von der Straße“ mit unvollständigen Unterlagen kommt, erhält keine Ablehnung, sondern eine endlose Anforderung zusätzlicher Dokumente – Wochen verstreichen nutzlos. Wie der Bankenmarkt Moldaus aufgebaut ist, beschreiben wir auf der Seite Banken in Moldau für Unternehmen.
Drittens – der ausländische Gründer. Reisepass, Vollmacht und Unternehmensdokumente einer ausländischen Gesellschaft müssen auf dem richtigen Weg legalisiert werden: Für manche Länder ist dies eine Apostille, für andere die vollständige konsularische Legalisierung, für wieder andere ist weder das eine noch das andere erforderlich. Ein Fehler bei der Wahl des Weges kostet einen Monat und vergeudetes Geld.
Wir lösen alle drei Punkte mit einem einzigen Vertrag.
Geschäftskonto: Warum das bei uns schnell geht
Schnelligkeit bedeutet hier nicht „Beziehungen zur Bank“, sondern Vorbereitung. Wir wissen im Voraus, was die Bank von einer Non-Profit-Organisation verlangt, und reichen das sofort ein.
Wie der Ablauf tatsächlich funktioniert. Die Bank eröffnet das Konto für die juristische Person und übermittelt die Daten an den Staatlichen Steuerdienst; Kontobewegungen werden erst nach Bestätigung durch den Staatlichen Steuerdienst möglich (Art. 167 des Steuergesetzbuchs). Genau dieser Schritt erweckt den Eindruck, dass „das Konto eröffnet wurde, aber nicht funktioniert“. Wir begleiten die Organisation bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Konto tatsächlich betriebsbereit ist, und nicht nur bis zur Unterschrift in der Filiale.
Was wir tun, um in 1–3 Werktagen fertig zu sein:
- Wir stimmen Bank und Profil der Organisation im Voraus ab, bereits bei der Ausarbeitung der Satzung. Die Formulierungen der Satzungszwecke wirken sich unmittelbar darauf aus, wie die Bank das Risiko bewertet; eine Satzung, die unter Berücksichtigung der Compliance-Anforderungen verfasst wurde, besteht die Prüfung ohne Beanstandungen.
- Wir stellen das Bank-Compliance-Dossier parallel zur Registrierung zusammen, nicht erst danach: Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten, Herkunft des Stammkapitals, geplante Finanzierungsquellen, Beschreibung der Tätigkeit.
- Wir bereiten die Karte mit Unterschriftsproben und den Stempel vor. Den Stempel bestellen wir unmittelbar nach Erhalt des Auszugs — innerhalb eines Arbeitstages.
- Wir vereinbaren für den Administrator einen festen Termin in einer bestimmten Filiale — ohne Warteschlangen und ohne „Kommen Sie morgen wieder“.
- Wir begleiten den Administrator zum Termin in der Bank, einschließlich Übersetzung, falls dieser kein Rumänisch spricht.
- Wir bringen den Vorgang bis zur Bestätigung durch die Steuerbehörde und prüfen, dass das Konto aktiv ist und Zahlungen darüber ausgeführt werden können.
Was wir eröffnen: ein Multiwährungskonto (MDL / EUR / USD), Zugang zum Internet-Banking, bei Bedarf ein separates Konto für die Fördermittelfinanzierung, wenn der Geber eine getrennte Mittelverwaltung verlangt. Für Organisationen mit ausländischer Finanzierung erstellen wir im Voraus ein Erläuterungsschreiben für die Bank: wer der Geber ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Mittel eingehen und wie sie verwendet werden. Gerade das Fehlen dieses Dokuments verwandelt die Kontoeröffnung in eine anderthalbmonatige Korrespondenz.
Was die Dienstleistung umfasst
| Leistung | Basis | Schlüsselfertig | International |
|---|---|---|---|
| Auswahl und Überprüfung des Namens, Reservierung bei der ASP (unsere Leistung – 80 €) | ✔ | ✔ | ✔ |
| Ausarbeitung der Satzung nach Ihren Zielen | ✔ | ✔ | ✔ |
| Gründungsprotokoll oder Gründungsbeschluss, Liste der Gründer | ✔ | ✔ | ✔ |
| Erstellung des Dokuments zum gezeichneten Kapital | ✔ | ✔ | ✔ |
| Erklärung zum wirtschaftlichen Eigentümer | ✔ | ✔ | ✔ |
| Einreichung und Begleitung bei der ASP bis zum Erhalt des Auszugs | ✔ | ✔ | ✔ |
| Juristische Adresse | — | Option | ✔ |
| Herstellung des Stempels | — | ✔ | ✔ |
| Eröffnung eines Girokontos mit Begleitung | — | ✔ | ✔ |
| Paket für die Bank-Compliance | — | ✔ | ✔ |
| Apostille oder konsularische Legalisation der Dokumente des Gründers | — | Option | ✔ |
| Beglaubigte Übersetzung der Dokumente | — | Option | ✔ |
| Komplette Abwicklung per Vollmacht, ohne Anreise | — | Option | ✔ |
| Begleitung mit Dolmetscher bei der Bank und beim Notar | — | — | ✔ |
| Einrichtung der Buchhaltung, Auswahl eines Buchhalters | Option | Option | ✔ |
| Beratung zum Status des öffentlichen Nutzens und zum 2%-Mechanismus | — | ✔ | ✔ |
Die Kosten werden vor Beginn der Arbeit im Vertrag festgelegt. Wir berechnen keinen Prozentsatz vom Fondskapital und koppeln den Preis nicht an die Höhe der künftigen Finanzierung.
Kosten
| Position | Preis |
|---|---|
| Vorabberatung — Analyse Ihrer Situation: welche Rechtsform passt, wer Gründer und Verwalter sein kann, wie das gezeichnete Kapital nachgewiesen wird, welche Bank für Ihr Profil realistisch ist, Weg der Dokumentenlegalisierung | 150 € |
| Auswahl und Prüfung des Namens — Varianten über unseren Software-Service, Prüfung der Verfügbarkeit und Zulässigkeit, Reservierung bei der ASP für 6 Monate | 80 € |
| Schlüsselfertige Registrierung der Stiftung — unsere Leistungen: Satzung nach Ihren Zielen, Gründungsbeschluss oder Gründungsprotokoll, Liste der Gründer, Dokument zum gezeichneten Kapital, Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten, Einreichung und Begleitung bei der ASP bis zum Registerauszug | 630 € |
| Staatliche Gebühr der ASP für die Registrierung einer nichtkommerziellen Organisation | 0 Lei |
| Gezeichnetes Kapital — bleibt Vermögen der Stiftung, nicht Zahlung an Dritte | ab 34 800 Lei |
| Stempel, Sitzadresse, Kontoeröffnung mit Begleitung, Buchhaltung | je nach gewähltem Paket |
Die Positionen werden summiert. Beratung und Namensfindung werden separat berechnet, zusätzlich zu den Registrierungskosten: der komplette Weg „von null bis zum Registerauszug“ – 860 Euro für unsere Dienstleistungen (150 + 80 + 630). Wenn Sie den Namen bereits gewählt und geprüft haben und die Struktur klar ist, bleiben 630 Euro. Die Preise gelten für unsere Arbeit und enthalten nicht die staatlichen Gebühren von Drittstaaten und Notarkosten im Ausland. Der endgültige Kostenvoranschlag wird vor Arbeitsbeginn vereinbart und ändert sich im Laufe der Arbeit nicht. Orientierungswerte für verwandte Dienstleistungen finden Sie in der Preisliste für juristische Dienstleistungen.
Fristen nach Etappen
| Etappe | Frist | Wer erledigt |
|---|---|---|
| Prüfung und Reservierung des Namens | 5 Arbeitstage (Antwort der ASP) | Wir |
| Erstellung der Satzung und des Dokumentenpakets | 2–4 Arbeitstage | Wir |
| Legalisierung der Dokumente des ausländischen Gründers | 3–15 Arbeitstage, je nach Land | Wir |
| Einreichung bei der ASP | 1 Tag | Wir |
| Registrierungsentscheidung | gesetzlich bis zu 15 Tage | ASP |
| Anfertigung des Stempels | 1 Arbeitstag | Wir |
| Kontoeröffnung und steuerliche Bestätigung | 1–3 Arbeitstage | Wir und die Bank |
| Gesamt bis zur funktionsfähigen Gesellschaft | 3–5 Wochen | — |
Die Reservierung selbst ist bei der ASP gebührenfrei, der Name wird 6 Monate lang gehalten; unsere Arbeit für Auswahl und Prüfung des Namens — 80 Euro (wir unterbreiten Varianten mithilfe eines eigenen Software-Dienstes, prüfen Verfügbarkeit und Klangähnlichkeit und sortieren aus, was die ASP nicht zulassen würde). Die Registrierungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Genehmigung der Satzung eingereicht werden — diese Frist überwachen wir. Zum Verfahren selbst — auf der Seite Reservierung des Unternehmensnamens in Moldova.
Rechtliche Parameter der Stiftung – kurz
| Registrierungsbehörde | Agentur für öffentliche Dienstleistungen (ASP) |
| Registrierungsdauer | 15 Tage ab Einreichung des vollständigen Pakets |
| Staatliche Gebühr | 0 Lei — die Registrierung einer gemeinnützigen Organisation ist kostenlos |
Die Höhe des Stiftungskapitals ist an den durchschnittlichen Monatslohn der Wirtschaft gekoppelt und wird jährlich überprüft: Für 2026 wurde sie durch den Regierungsbeschluss Nr. 773 vom 17.12.2025 auf 17 400 Lei festgesetzt.
Stiftung, Verein oder private Einrichtung
Das Gesetz Nr. 86/2020 hat die drei Formen gemeinnütziger Organisationen in einem Verfahren zusammengeführt und dabei die früheren Gesetze Nr. 581/1999 „Über Stiftungen“ und Nr. 837/1996 „Über gesellschaftliche Vereinigungen“ aufgehoben. Die Form wird einmal gewählt, und ihre spätere Änderung ist teuer, daher vergleichen wir sie inhaltlich.
| Parameter | Stiftung (Fonds) | Verein | Private Einrichtung |
|---|---|---|---|
| Mitgliedschaft | Nein | Ja, obligatorisch | Nein |
| Gründer | Eine oder mehrere Personen | Mehrere Personen | Streng eine Person |
| Oberstes Organ | Rat | Mitgliederversammlung | Gründer |
| Gezeichnetes Kapital | Obligatorisch, ab zwei Durchschnittsgehältern der Wirtschaft | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Vermögensgrundlage | Sondervermögen, Spenden, Zuschüsse | Mitgliedsbeiträge, Spenden | Finanzierung durch den Gründer |
Die Stiftung wird gewählt, wenn es Startkapital oder einen Spender gibt, die Kontrolle über das Vermögen ohne Verwässerung durch Mitglieder wichtig ist und eine langfristige zweckgebundene Finanzierung geplant ist. Eine öffentliche Vereinigung ist passender, wenn die Organisation auf Gemeinschaft, Mitgliedsbeiträgen und kollektiven Entscheidungen aufbaut – mit dieser Form befassen wir uns ebenfalls, siehe Registrierung einer öffentlichen Organisation in der Republik Moldau. Für eine ausländische Organisation, die keine neue Struktur, sondern eine Präsenz im Land benötigt, eignet sich in der Regel Zweigniederlassung oder Unterabteilung einer ausländischen öffentlichen Organisation.
Anforderungen an Gründer, Kapital und Administrator
Wer eine Stiftung errichten kann: natürliche Personen, darunter ausländische Staatsangehörige und Staatenlose; juristische Personen, einschließlich ausländischer juristischer Personen; Minderjährige und unter Schutz stehende Personen – unter den Voraussetzungen des Gesetzes und des Zivilgesetzbuches; Bildungseinrichtungen, für die eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot für öffentliche Strukturen gilt.
Wer nicht errichten darf: Organe der öffentlichen Gewalt, öffentliche Einrichtungen, staatliche und kommunale Unternehmen. Einzige Ausnahme – Bildungseinrichtungen.
Gezeichnetes Kapital. Mindestens zwei durchschnittliche Monatsgehälter in der Volkswirtschaft zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen, d. h. 34 800 Lei im Jahr 2026. Das Kapital wird nicht „eingefroren“: Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, es zur Verwirklichung der nichtkommerziellen Zwecke zu verwenden, für die die Stiftung errichtet wurde. Es bleibt Vermögen der Organisation selbst und ist keine Zahlung an den Staat oder an uns.
Einschränkungen für den Administrator. Administrator kann nicht sein, wem diese Tätigkeit durch Gesetz oder Gerichtsbeschluss untersagt ist; eine unter Betreuung stehende volljährige Person mit Beschränkung der Verfügungsbefugnis; eine Person mit nicht getilgter Vorstrafe wegen vorsätzlicher Straftaten gegen das Eigentum, Wirtschaftsstraftaten oder Straftaten von Amtspersonen und Organleitern. Die Staatsangehörigkeit des Administrators spielt keine Rolle.
Dokumentenpaket für die Registrierung
Die Liste der Dokumente ist abschließend – die Registrierungsbehörde darf darüber hinaus nichts verlangen:
- Registrierungsantrag, unterzeichnet von der bevollmächtigten Person.
- Satzung der Stiftung in zwei Exemplaren, unterzeichnet vom Gründer oder von den Gründern.
- Protokoll der Gründungsversammlung oder Gründungsbeschluss, wenn es nur einen Gründer gibt.
- Bestätigung der Namensverfügbarkeit, ausgestellt von der Registrierungsbehörde.
- Gründerliste: Name, IDNP, Geburtsdatum, Domizil und Staatsangehörigkeit — für natürliche Personen; Bezeichnung, juristische Adresse, IDNO und Dokument über die Vertretungsbefugnis des Vertreters — für juristische Personen.
- Zustimmung zur Namensverwendung einer natürlichen Person, wenn dieser in der Bezeichnung der Stiftung enthalten ist.
- Dokument zur Bestätigung der juristischen Adresse — Erklärung des Eigentümers (natürliche Person) oder Zustimmung der juristischen Person samt Eigentumsnachweis. Die Adresse können wir bereitstellen, siehe juristische Adresse in der Republik Moldau.
- Dokument zur Bestätigung des Stiftungskapitals — ist für die Stiftung zwingend erforderlich.
- Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde — nur für nationale Verbände und nationale Sportföderationen.
Zusätzlich wird eine Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten eingereicht – eine Anforderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche (Gesetz Nr. 308/2017). Diese wird auch von der Bank in erweiterter Form angefordert.
Was in der Satzung stehen muss: Rechtsform; Name; Zwecke; Verfahren für Gründung, Umstrukturierung und Beendigung der Tätigkeit; Leitungs- und Kontrollorgane, Verfahren zu ihrer Bestellung, Zuständigkeit und Amtszeit; Verfahren zur Bestellung des Verwalters; Art und Weise der Gewährleistung der Transparenz der Tätigkeit; Bestimmungen über das gezeichnete Kapital; Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Stifter und der Stiftung. Wird die Satzung durch den Testamentsvollstrecker bestätigt, bedarf sie der notariellen Beurkundung.
Verfahren Schritt für Schritt
- Schritt 1. Name. Wir wählen Namensvarianten mit unserem Software-Service aus und beantragen bei der ASP die Bestätigung der Verfügbarkeit; Antwort innerhalb von 5 Arbeitstagen, Reservierung für 6 Monate. Die ASP erhebt keine Reservierungsgebühr, unsere Dienstleistung für Auswahl und Prüfung kostet 80 Euro. Die Wörter „Moldova“, „Republica Moldova“, die Namen administrativ-territorialer Einheiten und ihre historischen Bezeichnungen bedürfen für gemeinnützige Organisationen keiner Genehmigung und sind nicht kostenpflichtig — im Gegensatz zu kommerziellen Unternehmen.
- Schritt 2. Satzung. Sie wird durch den Beschluss des alleinigen Gründers oder das Protokoll der Gründungsversammlung genehmigt.
- Schritt 3. Einreichung. Das Dossier wird innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Genehmigung der Satzung eingereicht — andernfalls muss die Satzung erneut genehmigt werden. Die Einreichung ist online oder bei der territorialen Abteilung der ASP möglich.
- Schritt 4. Entscheidung. Wird innerhalb von 15 Tagen getroffen. Werden Mängel festgestellt, sendet die ASP eine Aufforderung zu deren Behebung; nach Einreichung der berichtigten Unterlagen wird die Entscheidung innerhalb von 5 Arbeitstagen getroffen. Für die Mängelbehebung werden bis zu 3 Monate eingeräumt.
- Schritt 5. Rechtspersönlichkeit. Die Stiftung wird mit der Registrierung zur juristischen Person und wird mit Zuweisung der IDNO in das Staatliche Register der juristischen Personen eingetragen.
- Schritt 6. Stempel, Konto, Buchhaltung. Stempel – ein Tag; Konto mit Begleitung bis zur Bestätigung durch das Finanzamt – 1–3 Arbeitstage; anschließend Einrichtung der Buchhaltung.
Ablehnungsgründe und wie man sie vermeidet
Die ASP lehnt mit einem begründeten Bescheid ab, wenn die Ziele der Organisation der nationalen und öffentlichen Sicherheit, dem Schutz der Rechtsordnung, der Verhütung von Straftaten, dem Schutz der Gesundheit, der Moral, der Rechte und Freiheiten anderer Personen zuwiderlaufen – und die Ablehnung eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme ist; wenn im Namen oder in der Symbolik die Namen amtierender öffentlicher Personen verwendet werden, die ein Wahl- oder ausschließlich politisches Amt bekleiden, oder die Namen von Führern politischer Parteien; wenn Mängel in den Unterlagen nicht innerhalb von 3 Monaten behoben wurden.
Die Ablehnung aus dem letztgenannten Grund steht einer erneuten Antragstellung nicht entgegen. Jede Ablehnung kann im Verwaltungsrechtsweg angefochten werden. In der Praxis betreffen fast alle Beanstandungen die Formulierungen der Satzung und die Vollständigkeit der Unterlagen – also genau den Teil der Arbeit, den wir übernehmen.
Unterlagen von Ihnen und der Legalisierungsweg
Gründer – natürliche Person aus Moldau: Kopie des Personalausweises und Beschreibung der Ziele der künftigen Stiftung in eigenen Worten. Den Rest formulieren wir.
Gründer — ausländische natürliche Person: Kopie des Reisepasses, bei Bedarf mit Apostille und beglaubigter Übersetzung; Vollmacht für unseren Vertreter, notariell am Ort des Sitzes beurkundet und gemäß dem Verfahren Ihres Landes legalisiert. Den Text der Vollmacht erstellen wir – wie auch bei der Dienstleistung Vollmacht zur Firmengründung im Ausland.
Gründer — ausländische juristische Person: Auszug aus dem Handelsregister des Registrierungslandes, Gründungsdokumente, Dokument über die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners, Beschluss des zuständigen Organs über die Beteiligung an der Gründung eines Fonds in Moldau – alles legalisiert und übersetzt.
Den Legalisierungsweg bestimmen wir, bevor Sie Kosten tragen. Für GUS-Staaten, die mit Moldau durch Rechtshilfeabkommen verbunden sind (Minsker Konvention von 1993), ist eine Apostille in der Regel nicht erforderlich – eine notarielle Übersetzung genügt. Für Deutschland gilt zwischen unseren Ländern die vollständige konsularische Legalisation und nicht die Apostille. Für die übrigen Länder sehen wir uns die Liste der Apostille-Staaten an und bringen die Apostille an. Die beeidigte und juristische Übersetzung übernehmen wir selbst.
Legalisation ist seit 2005 unsere Kernkompetenz und keine Nebenleistung: Für einen ausländischen Gründer ist sie die Hälfte der gesamten Arbeit bei der Errichtung einer Stiftung und wird nicht in fremde Hände gegeben.
Nach der Registrierung: Was Sie sofort wissen müssen
- Jahresbericht über die Tätigkeit ist spätestens 6 Monate nach Ende des Berichtsjahres zu veröffentlichen. Wurde der Bericht nicht veröffentlicht, ist die Organisation verpflichtet, innerhalb eines Monats eine Kopie an jede Person herauszugeben, die dies verlangt. Die Nichtvorlage des Berichts nach erneuter Aufforderung durch das Justizministerium stellt einen Grund für die Einleitung der gerichtlichen Zwangsliquidation dar.
- Änderungen der Satzung, der Rechtsanschrift, der E-Mail-Adresse sowie der Zusammensetzung der Leitungs- und Kontrollorgane sind der ASP innerhalb von höchstens 3 Monaten mitzuteilen.
- Buchführung erfolgt nach nationalen Standards; die Verantwortung für Buchführung und Berichterstattung liegt bei der Leitung der Organisation. Die Buchhaltung können wir einrichten und führen – siehe Buchhaltungsservice.
- Politische Beschränkungen sind strikt: Eine Non-Profit-Organisation darf Parteien und gesellschaftspolitische Organisationen weder materiell unterstützen noch ihnen kostenlose Dienstleistungen erbringen; im Wahlkampf darf sie Wahlkonkurrenten nicht unterstützen und keine Wahlwerbung betreiben. Ein Verstoß führt zum Verlust der staatlichen Unterstützung, des Rechts auf den 2%-Mechanismus und zur Pflicht, das Erhaltene zurückzugeben.
- Vermögen bei Liquidation wird nach der Befriedigung der Gläubiger einer anderen Non-Profit-Organisation mit ähnlichen Zielen übertragen – die in der Satzung benannt oder vom obersten Leitungsorgan bestimmt wird.
Steuern, Gemeinnützigkeitsstatus und der 2%-Mechanismus
Einkommensteuer. Gemeinnützige Organisationen sind von der Einkommensteuer befreit, wenn die Bedingungen von Art. 52 des Steuergesetzbuchs eingehalten werden; das Befreiungsrecht entsteht ab dem Datum der Registrierung. Werden die Mittel für satzungswidrige Zwecke verwendet, wird die Steuer auf den entsprechenden Betrag erhoben.
Wirtschaftliche Tätigkeit ist erlaubt — direkt, einschließlich sozialem Unternehmertum, oder über gegründete gewerbliche juristische Personen. Gewinne werden nicht unter den Gründern ausgeschüttet; genehmigungspflichtige Tätigkeiten erfordern eine Lizenz.
Der Status des öffentlichen Nutzens (utilitate publică) wird von der Zertifizierungskommission bei der Agentur für öffentliche Dienstleistungen für einen Zeitraum von 5 Jahren verliehen. Die Voraussetzungen gelten kumulativ: Die Organisation ist vor Antragstellung seit mindestens einem Jahr tätig; die satzungsmäßigen Ziele gehören zu Tätigkeiten des öffentlichen Nutzens (Bildung, Wissenschaft und Kultur, Sport, Gesundheitswesen, Menschenrechte, Sozialschutz, Ökologie, Denkmalschutz, bürgerschaftliches Engagement und andere Bereiche); es besteht ein Rat aus mindestens drei Personen, die nicht Mitarbeiter der Organisation sind; es besteht ein Kontrollorgan – Zensor oder externe Prüfung; die Regeln über Interessenkonflikte werden eingehalten; es bestehen keine Schulden gegenüber dem nationalen öffentlichen Haushalt; unter den Gründern und Mitgliedern befinden sich keine politischen Parteien; die Organisation unterstützt keine Parteien und Wahlbewerber; der Jahresbericht wird veröffentlicht. Der Status eröffnet Zugang zu Steuervergünstigungen, bevorzugter Nutzung öffentlichen Eigentums, nicht rückzahlbarer Finanzierung und sozialen Aufträgen.
Mechanismus der prozentualen Zuweisung (2 %). Teilnahmeberechtigt ist eine Organisation, die eine Tätigkeit von öffentlichem Nutzen ausübt, seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung tätig ist, in den letzten vier Jahren keine Parteien oder Wahlkonkurrenten unterstützt hat und keine Schulden gegenüber dem Haushalt hat. Die Verwaltungsausgaben aus den erhaltenen Mitteln sind begrenzt: 50 % – wenn der Betrag bis einschließlich 50.000 Lei beträgt; 40 % – von 50.000 bis 100.000; 30 % – von 100.000 bis 500.000; 25 % – über 500.000 Lei. Die Mittel müssen innerhalb von höchstens zwei Steuerperioden nach der Zuweisungsperiode verwendet werden; nicht verwendete Mittel werden an den Haushalt zurückerstattet.
Die Anforderungen an den Rat und das Kontrollorgan verankern wir sofort in der Satzung – damit man nach einem Jahr bei der Beantragung des Status die Gründungsdokumente nicht neu fassen und die Registrierung der Änderungen nicht erneut durchlaufen muss.
Für wen wir geeignet sind – und für wen nicht
Wir begleiten den Fonds vollständig: Konstruktion, Satzung, Registrierung, Bank, erstes Jahr der Berichterstattung. Das ist dort sinnvoll, wo hinter der Struktur echtes Geld und eine echte Aufgabe stehen, und rechnet sich nicht, wo man „einfach möglichst günstig irgendetwas registrieren lassen“ muss.
Unsere Kunden sind:
- Fonds mit echtem Kapital oder bestätigtem Geber, die ein funktionierendes Konto benötigen und nicht nur einen Registereintrag;
- ausländische Gründer – natürliche Personen und Unternehmen, deren Dokumente eine Apostille oder konsularische Legalisation erfordern;
- internationale Organisationen und Geber, die eine Struktur oder eine Repräsentanz in Moldau im Rahmen eines Programms eröffnen;
- Unternehmen, die einen Fonds im Rahmen ihres Geschäfts gründen – einen gemeinnützigen, familiären oder CSR-Fonds;
- Organisationen, die den Status des öffentlichen Nutzens und den 2%-Mechanismus anstreben und möchten, dass die Satzung von Anfang an entsprechend verfasst ist.
Wir sind nicht die richtigen Ansprechpartner, wenn es um eine minimale Registrierung zum niedrigsten Preis geht, wenn keine Klarheit über die Herkunft des Stiftungskapitals besteht oder wenn die Stiftung als Hülle für sachfremde Transaktionen gedacht ist. In solchen Fällen teilen wir dies im Beratungsgespräch offen mit und übernehmen das Projekt nicht – das ist für beide Seiten günstiger, als sich auf halbem Weg zu trennen.
Was wir nicht versprechen
- Wir garantieren nicht die Entscheidung der Bank. Die Kontoeröffnung ist das Recht der Bank und keine Pflicht. Wir garantieren ein vollständiges und korrektes Dokumentenpaket, die vorherige Abstimmung und die Begleitung. Bei einer Ablehnung durch eine Bank führen wir das Verfahren bei einer zweiten Bank kostenlos durch.
- Wir beschleunigen ASP nicht. Die Frist von fünfzehn Tagen ist gesetzlich festgelegt. Wir verkürzen nicht diese Frist, sondern alles andere: Vorbereitung, Beseitigung von Beanstandungen, Stempel, Bank.
- Wir entwickeln keine Konstruktionen. Ist der Zweck der Struktur keine nicht kommerzielle Tätigkeit, sondern etwas anderes, übernehmen wir einen solchen Auftrag nicht.
- Wir beraten nicht kostenlos. Die Prüfung einer konkreten Situation ist kostenpflichtige anwaltliche Arbeit: 150 Euro. Dafür erhalten Sie keine „allgemeinen Informationen“, sondern eine Lösung für Ihre Konstruktion: Rechtsform, Gründer, Kapital, Bank, Legalisierungsweg – und eine klare Antwort, falls die Aufgabe nicht zu uns passt.
- Wir verlangen kein Geld für das, was beim Staat kostenlos ist. Die staatliche Gebühr für die Registrierung einer Non-Profit-Organisation und die Namensreservierung bei der ASP beträgt null Lei, und in der Kalkulation stehen diese Posten mit null. Bezahlt wird unsere Arbeit: Auswahl und Prüfung des Namens (80 €), die Satzung nach Ihren Zielen, das Bank-Compliance-Paket, Begleitung bis zum Registerauszug und bis zum funktionsfähigen Konto.
Was kostet die Registrierung einer Stiftung in Moldau?
Für die Registrierung einer nichtkommerziellen Organisation wird keine staatliche Gebühr erhoben, die Namensreservierung im ASP ist ebenfalls kostenlos. Sie zahlen für die Arbeit, nicht für staatliche Leistungen: Vorgespräch — 150 Euro, Auswahl und Prüfung des Namens — 80 Euro, schlüsselfertige Registrierung der Stiftung — 630 Euro. Die Positionen summieren sich: Der komplette Weg von Grund auf — 860 Euro für unsere Leistungen. Hinzu kommen ein Stiftungskapital ab 34 800 Lei, das Eigentum der Stiftung selbst bleibt, sowie bei ausländischen Gründern die Legalisierung mit Übersetzungen nach Tarif. Der endgültige Kostenvoranschlag wird vor Beginn im Vertrag festgehalten und wächst im Verlauf nicht.
Stimmt es, dass das Konto innerhalb von 1–3 Arbeitstagen eröffnet wird?
So lange dauert die Kontoeröffnung mit einem vorbereiteten Dokumentenpaket und einer vorab abgestimmten Bank – vom Erhalt des Registerauszugs bis zur Bestätigung durch den Staatlichen Steuerdienst, nach der über das Konto Transaktionen abgewickelt werden können. Ohne Vorbereitung dauert derselbe Vorgang bei einer gemeinnützigen Organisation zwischen zwei Wochen und eineinhalb Monaten. Die Entscheidung über die Kontoeröffnung trifft in jedem Fall die Bank.
Warum sind Banken bei gemeinnützigen Organisationen so streng?
Der gemeinnützige Sektor ist nach internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als Hochrisikobereich eingestuft, in Moldova nach dem Gesetz Nr. 308/2017. Die Bank muss nachvollziehen können, woher das Geld kommt und wofür es verwendet wird. Das ist keine Voreingenommenheit, sondern eine gesetzliche Anforderung; sie wird durch eine ordnungsgemäße Dokumentation erfüllt: Tätigkeitsbeschreibung, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten und Erläuterungen zu den Finanzierungsquellen.
Muss man nach Moldova anreisen?
Für die Registrierung – nein, sie erfolgt per Vollmacht. Für die Kontoeröffnung verlangt die Bank in der Regel die einmalige persönliche Anwesenheit des Verwalters. Wir klären im Voraus die Bedingungen der jeweiligen Bank und organisieren den Besuch so, dass alle Schritte – Bank, Notar, Stempel – an einem Tag erledigt werden.
Kann eine Stiftung von einer einzigen Person gegründet werden?
Ja. Eine Stiftung wird von einer oder mehreren Personen errichtet. Gibt es nur einen Stifter, wird die Satzung durch dessen Beschluss genehmigt und nicht durch ein Versammlungsprotokoll.
Kann ein Ausländer in Moldau eine Stiftung gründen?
Ja. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Stifter – weder für natürliche noch für juristische Personen. Beschränkungen bestehen für öffentliche Behörden, öffentliche Einrichtungen sowie staatliche und kommunale Unternehmen. Die Registrierung ist vollständig aus der Ferne, per Vollmacht, möglich.
Wird das gezeichnete Kapital gesperrt?
Nein. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich die Verwendung des gezeichneten Kapitals zur Erreichung der nicht gewinnorientierten Ziele der Stiftung. Es handelt sich weder um eine Kaution noch um eine Sicherheitsleistung: Das Geld bleibt Vermögen der Organisation und wird für ihre Programme eingesetzt.
Kann das Kapital auch als Sacheinlage statt in Geld eingebracht werden?
Das Gesetz spricht von einem vom Vermögen der Gründer getrennten Vermögen und beschränkt dieses nicht ausschließlich auf Geldmittel. Die konkrete Art des Nachweises hängt von der Form der Einlage sowie von den Anforderungen der Bank und der Registerbehörde ab; daher klären wir diese Frage vor der Einreichung der Unterlagen und nicht erst nach Beanstandungen.
Darf die Stiftung eine kommerzielle Tätigkeit ausüben?
Ja, sofern sie den satzungsmäßigen Zielen dient. Zulässig sind eine unmittelbare wirtschaftliche Tätigkeit, einschließlich sozialen Unternehmertums, sowie die Gründung kommerzieller juristischer Personen. Der Gewinn wird nicht unter den Gründern verteilt, sondern den satzungsmäßigen Zielen zugeführt.
Worin unterscheidet sich eine Stiftung von einer öffentlichen Vereinigung?
Die Stiftung hat keine Mitglieder, das oberste Organ ist der Rat, und ein Stiftungskapital ist obligatorisch. Die öffentliche Vereinigung hat Mitglieder, das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung, ein Kapitalerfordernis besteht nicht. Die Stiftung ist dann sinnvoll, wenn die Kontrolle über das Vermögen und eine langfristige zweckgebundene Finanzierung wichtig sind; die Vereinigung dann, wenn die Organisation rund um eine Gemeinschaft aufgebaut wird.
Kann die Stiftung ausländische Zuschüsse erhalten?
Ja. Das Gesetz verankert das Recht einer gemeinnützigen Organisation, finanzielle und materielle Mittel sowohl im Inland als auch aus dem Ausland zu beantragen, zu erhalten und zu verwenden. Wir erstellen die Unterlagen so, dass der Eingang eines Zuschusses bei der Bank keine Fragen aufwirft, und eröffnen bei Bedarf ein separates Konto für die gesonderte Erfassung der Spendermittel.
Was passiert, wenn der Jahresbericht nicht veröffentlicht wird?
Der Bericht wird innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Jahres veröffentlicht; wird er nicht veröffentlicht, ist jedem, der dies verlangt, innerhalb eines Monats eine Kopie auszuhändigen. Die Nichtvorlage des Berichts nach wiederholter Aufforderung des Justizministeriums ist Grundlage dafür, beim Gericht die Zwangsliquidation der Organisation zu beantragen.
Wann kann der Status des öffentlichen Nutzens erlangt werden?
Frühestens nach einem Jahr Tätigkeit und bei gleichzeitiger Erfüllung aller Voraussetzungen, einschließlich eines Rates aus drei Personen, die nicht in der Organisation tätig sind, eines Kontrollorgans und eines veröffentlichten Jahresberichts. Der Status wird für 5 Jahre von der Zertifizierungskommission bei der ASP verliehen.
Warum bizmoldova.com
Zwanzig Jahre Praxis mit Dokumenten und juristischen Personen der Republik Moldau. P.P. Revista BUSINESS LIGA S.R.L., IDNO 1005600033679, Datum der staatlichen Registrierung — 21. Juli 2005; Büro in Chisinau, A.-Puschkin-Straße 22. Die Angaben sind offen und im staatlichen Register überprüfbar — wir arbeiten unter unserem eigenen Namen und nicht unter einem Aushängeschild ohne juristische Person.
Was wir in diesem Thema wissen – aus Erfahrung, nicht aus dem Handbuch:
- Non-Profit-Organisationen aller drei Formen. Neben Stiftungen registrieren und betreuen wir öffentliche Organisationen, und für ausländische Strukturen – Zweigniederlassungen und Vertretungen ausländischer öffentlicher Organisationen. Wir wissen, welche Satzungsformulierungen beim ASP auf Anhieb angenommen werden und welche zur Überarbeitung zurückgehen.
- Banken und Compliance. Wir betreuen Kunden bei moldauischen Banken seit 2005 und verstehen, was jede von ihnen konkret von einer Non-Profit-Organisation und von einer Struktur mit ausländischer Beteiligung verlangt. Vergleich der Banken, SWIFT und IBAN-Codes – auf unserer Seite Banken in Moldau für Unternehmen.
- Legalisation ist unsere Kernkompetenz und kein Subunternehmerauftrag. Apostille, konsularische Legalisation und beeidigte Übersetzungen erledigen wir selbst. Für einen ausländischen Gründer ist das die Hälfte der gesamten Arbeit bei der Gründung eines Fonds: Wir wissen im Voraus, welches Land eine Apostille benötigt, welches die vollständige konsularische Legalisation und wo eine notarielle Übersetzung nach dem Minsker Übereinkommen ausreicht. Die Liste der Teilnehmerstaaten des Haager Übereinkommens führen wir als gesonderte Übersicht.
- Begleitende Infrastruktur – in einer Hand: Juristische Adresse, Buchhaltung, Vollmachten gemäß den Anforderungen einer bestimmten Behörde oder Bank, Registrierung kommerzieller Gesellschaften, falls der Fonds eine Handelsgesellschaft benötigt.
- Geografie der Kunden: GUS, EU-Staaten, Südkaukasus, China. Betreuung auf Russisch, Rumänisch und Englisch, Arbeit vollständig aus der Ferne – wie das funktioniert.
- Festpreis, vor Beginn genannt: 150 € Beratung, 80 € Name, 630 € schlüsselfertige Registrierung — 860 € für den kompletten Ablauf. Ohne prozentuale Beteiligung am Fondskapital, ohne Stundenhonorar und ohne aufgedrängte Abonnementbetreuung.
Fondsregistrierung bestellen
Beschreiben Sie Ihre Aufgabe: wie viele Gründer und aus welchen Ländern, welchen Zweck der Fonds verfolgt, ob ausländische Finanzierung geplant ist und ob ein separates Konto für Zuschüsse benötigt wird. Als Antwort erhalten Sie eine Liste der für Ihre Situation erforderlichen Dokumente, einen realistischen Zeitplan und einen festen Kostenvoranschlag. Telefon und Messenger: +373 67 666 333 · WhatsApp · Kontakte. Ihre Anfrage können Sie bequem auf der Seite Dokumentenbestellung aus der Ferne hinterlassen.
Womit Sie beginnen. Der Einstieg in die Arbeit ist eine Vorbesprechung, 150 Euro: Wir analysieren Ihre Konstruktion, nennen den Legalisierungsweg, eine zu Ihrem Profil passende reale Bank und sagen ehrlich, ob wir den Auftrag übernehmen. Danach der Reihe nach: Name — 80 Euro (Auswahl durch unseren Software-Service, Prüfung der Verfügbarkeit und Zulässigkeit, Reservierung bei der ASP für 6 Monate) und schlüsselfertige Registrierung — 630 Euro. Die Positionen werden addiert, der komplette Weg beträgt 860 Euro; jede Leistung kann auch einzeln beauftragt werden.
Das Material dient Informationszwecken und ersetzt keine juristische Beratung im konkreten Einzelfall. Beträge, die an den durchschnittlichen Monatslohn in der Wirtschaft gekoppelt sind, werden jährlich angepasst; die Entscheidung über die Kontoeröffnung trifft die Bank.
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