Neue Regeln für den Nutzungsplan von Immobilien bei Miteigentum

  • Akt: Anordnung Nr. 67 vom 15.06.2026
  • Datum: 2026-06-15
  • Ort: Chișinău
  • Gegenstand: Genehmigung der Anleitung zum Verfahren zur Erstellung des Plans für die Nutzung eines Teils der Immobilie bei Miteigentum
  • Akteure: Agentur für Bodenverhältnisse und Kataster (Emittent)

Die Agentur für Bodenverhältnisse und Kataster hat die Anleitung genehmigt, die die Erstellung des Plans für die Nutzung eines Teils der Immobilie bei Miteigentum regelt. Das Dokument wurde auf der Grundlage von Artikel 18(3) des Gesetzes über das Kataster unbeweglicher Sachen erlassen und wird im Amtsblatt veröffentlicht. Die Anleitung führt einheitliche Anforderungen für die Gestaltung solcher Pläne ein, was die Erfassung und Teilung vereinfachen soll. Die Kontrolle über die Umsetzung wurde der Abteilung für das Kataster unbeweglicher Sachen übertragen.

Quelle: []

Originalquelle — drept.net