Zwei Unternehmen in die Liste der Leichtindustrie zur Befreiung von der Mehrwertsteuer aufgenommen

  • Akt: Verordnung Nr. 84
  • Datum: 09.06.2026
  • Gegenstand: Änderung der Liste der Leichtindustrieunternehmen zur Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der aktiven Veredelung von Waren
  • Akteure: CEDATEX-PRO S.R.L. (betroffen); COSTA SMERALDA S.R.L. (betroffen)

Mit der Verordnung Nr. 84 wurde die Liste der Leichtindustrieunternehmen aktualisiert, die bei der Erbringung von Dienstleistungen zur aktiven Veredelung von Waren im Zollgebiet Moldawiens Anspruch auf Befreiung von der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug haben. In die Liste wurden zwei neue Wirtschaftsakteure aufgenommen – „CEDATEX-PRO“ S.R.L. und „COSTA SMERALDA“ S.R.L. Ihnen wurden die laufenden Nummern 1331 und 1332 zugewiesen, und für sie sind die Arten der vertraglichen Dienstleistungen angegeben. Beispielsweise wird das Unternehmen „CEDATEX-PRO“ Dienstleistungen des Typs 14.3 gemäß dem Vertrag vom 5. März 2026 erbringen. Grundlage für die Änderungen ist die Regierungsverordnung Nr. 519/2004, die das Verfahren zur Erstellung und Verwaltung solcher Listen regelt.

Quelle: []

Originalquelle — drept.net