Staatsbürgerschaft Moldaus auf Basis der Aufenthaltserlaubnis

Ein russischer Staatsbürger erhielt eine Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Moldau für 3 Jahre zum Zweck der Familienzusammenführung.
In Zukunft plant er, Unterlagen für die Erlangung der moldauischen Staatsbürgerschaft einzureichen. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage nach den Bedingungen und Anforderungen für die Erlangung der moldauischen Staatsbürgerschaft in diesem konkreten Fall.

Gemäß dem Staatsbürgerschaftsgesetz der RM ist eine der Voraussetzungen der rechtmäßige und ständige Aufenthalt im Hoheitsgebiet Moldaus, was laut Gesetz „den rechtmäßigen Aufenthalt einer Person für einen unbestimmten Zeitraum auf der Grundlage offizieller Dokumente, die von den Behörden des Aufnahmestaates ausgestellt wurden“ bedeutet.

Das heißt, die konkrete Aufenthaltsdauer in Moldau und außerhalb des Landes während der 3 Jahre wird nicht festgelegt. Dabei kann eine längere Abwesenheit vom Land für die Kommission ein Grund sein, die Erlangung der Staatsbürgerschaft zu verweigern. Daher empfehlen wir, unter Berücksichtigung der vorherigen Fassung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, in der die Anforderung festgelegt war, das Land nicht länger als 6 Monate im Jahr zu verlassen, die Aufenthaltsfristen einzuhalten, um eine Ablehnung der Staatsbürgerschaft zu vermeiden.

Gemäß der Steuergesetzgebung ist ein „Resident“ – eine Person, die ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Moldau hat und sich mindestens 183 Tage im Jahr in der Republik Moldau aufhält.