Dokumente

Erhalt von Dokumenten per Vollmacht – in der Republik Moldau und Rumänien

Unser Unternehmen bietet Ihnen Dienstleistungen zur Beschaffung von Dokumenten per Vollmacht an. Sie können alle Dokumente auf völlig legaler Basis (per Vollmacht) bestellen, mit Ausnahme von Reisepass und Voucher sowie Führerschein. Unsere Dienstleistungen werden hauptsächlich von Bürgern Moldaus und anderer Länder im Ausland nachgefragt.

Sie können jedes gewünschte Dokument von den staatlichen Stellen der Republik Moldau erhalten, ohne ins Land reisen zu müssen.

Alles, was Sie brauchen, ist eine spezielle Vollmacht und eine Vereinbarung mit uns. Eine Vollmacht für Bürger der GUS muss bei einem Notar erstellt werden. Sie können den Text der Vollmacht anfordern, wenn Sie unser Kunde sind. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um sich darüber zu beraten.

Für Personen, die in europäischen Ländern leben, die zum Apostille-Übereinkommen gehören (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, vom 5. Oktober 1961), ist es erforderlich, eine Vollmacht mit Apostille entweder bei einem Notar oder ohne Apostille beim nächsten Konsulat der Republik Moldau auszustellen. Sie können den Text der Vollmacht bei uns anfordern.

Welche Dokumente können Sie über uns auf Rumänisch (Moldauisch) mit notariell beglaubigter Übersetzung erhalten:
Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde,
Scheidungsurkunde,
Sterbeurkunde,
Namensänderungsbescheinigung (Urkunde),
Bescheinigung über die Möglichkeit der Eheschließung (über das Fehlen von Ehehindernissen), über die eheliche Verantwortung,
Bescheinigung, dass Sie nicht verheiratet sind, Personenstandsurkunde
– in Chișinău und in regionalen Standesämtern

Führungszeugnis,
– beim Innenministerium

Wir betreuen Einwohner aller Städte der Republik Moldau. Sie bezahlen unsere Dienstleistungen und die Kosten der Dienstreise und erhalten die bestellten Dokumente pünktlich.

Alles ist vollkommen legal. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um sich darüber zu beraten.

Falls Ihre Dokumente aufgrund fehlender Einträge in den Archiven des Standesamtes oder des Nationalarchivs nicht beschafft werden konnten, wird ein spezielles Papier ausgestellt, auf dem Folgendes vermerkt ist:

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Bescheinigung über das Fehlen (Nichtvorhandensein) von Einträgen