Erklärung (Vollmacht) für die Ausreise eines Kindes ins Ausland

Wir haben diese separate Seite speziell hinzugefügt, da es vermehrt Fälle gibt, in denen ukrainische Grenzbeamte die Apostillierung von Erklärungen (Vollmachten) für die Ausreise (Begleitung oder Mitnahme) eines minderjährigen Kindes ins Ausland verlangen.

Das Problem besteht darin, dass in den GUS-Ländern für Dokumente aus diesen Ländern keine Apostille erforderlich ist. Allerdings verlangen, um es milde auszudrücken, „unwissende“ Beamte oder einfach nur eigennützige Personen eine Apostille für solche Dokumente.

Wenn Sie ein solches Problem mit Dokumenten aus den folgenden Ländern haben: Russland, Ukraine, Moldawien, Belarus, Usbekistan, Kirgisistan, Tadschikistan, Litauen, Lettland, Estland, Kasachstan — wenden Sie sich an uns. Wir lösen dieses Problem in kürzester Zeit.

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