- Akt: Verordnung Nr. 298
- Datum: 03.06.2026
- Ort: Regierung Moldawiens, Chișinău
- Gegenstand: Verfahren zur Einberufung und Information der Mitglieder des Verwaltungsrates der Nationalen Sozialversicherungskasse
- Akteure: Regierung der Republik Moldau (Emittent); Nationale Sozialversicherungskasse (Regulierungsbehörde); Mitglieder des Verwaltungsrates der NSVK (Betroffene)
Die Regierung Moldawiens hat Änderungen an Anhang Nr. 2 der Verordnung Nr. 796/2016 vorgenommen, die die Tätigkeit des Verwaltungsrates der Nationalen Sozialversicherungskasse regelt. Gemäß den Änderungen wird der Rat mindestens einmal pro Quartal sowie auf Initiative des Vorsitzenden, des Generaldirektors der NSVK oder auf Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder einberufen. Die Sitzungsunterlagen werden nun mindestens drei Werktage im Voraus per E-Mail versendet. Darüber hinaus dürfen Informationsdokumente, die keine Diskussion oder Entscheidung erfordern, den Ratsmitgliedern per E-Mail ohne Einberufung einer Sitzung zur Kenntnis gebracht werden. Das Dokument tritt mit der Veröffentlichung im „Amtsblatt“ in Kraft.
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