- Akt: Verordnung Nr. 305
- Datum: 2026-06-11
- Ort: Regierung der Republik Moldau
- Gegenstand: Organisation und Funktionsweise des Ministeriums für Umwelt, Änderungen in der Regelung der nachgeordneten Agenturen
- Akteure: Regierung der Republik Moldau (Emittent); Ministerium für Umwelt (betroffen); Nationale Agentur für die Regulierung nuklearer und radiologischer Tätigkeiten (betroffen); Agentur „Moldsilva“ (betroffen)
Die Regierung Moldaus hat die Verordnung Nr. 305 verabschiedet, die die Organisation und Funktionsweise des Ministeriums für Umwelt regelt. Mit dem Dokument wurden die Verordnung über das Ministerium, die Struktur der Zentralverwaltung und die Liste der nachgeordneten Organe genehmigt. Die Personalstärke des Ministeriums wurde auf 118 Einheiten festgelegt, es sind Stellen für vier Staatssekretäre, einen Generalsekretär und dessen Stellvertreter vorgesehen. Gleichzeitig wurde die Höchstzahl der Nationalen Agentur für die Regulierung nuklearer und radiologischer Tätigkeiten von 18 auf 15 Einheiten reduziert und ihre Befugnisse angepasst. Ebenfalls wurden Änderungen an der Geschäftsordnung der Agentur „Moldsilva“ vorgenommen.
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