Das Parlament der Republik Moldau hat einige Änderungen und Ergänzungen im «Monitorul Oficial» vorgenommen, und zwar im Gesetz über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer Nr. 220-XVI vom 19. Oktober 2007, die am 10. Juni 2016 im «Monitorul Oficial» veröffentlicht wurden.
Somit ist für die staatliche Registrierung juristischer Personen mit ausländischen Investitionen ein übersetzter und notariell beglaubigter Auszug aus dem Register vorzulegen, in dem die juristische Person eingetragen ist (Kapitel 2, Artikel 7).
In der alten Auslegung dieses Punktes war ein Auszug aus dem nationalen Register des Wohnsitzlandes des Investors erforderlich.
Ergänzungen des Gesetzes wurden auch in den Artikel über die Registrierung von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen juristischer Personen (Artikel 12) aufgenommen.
Um eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz zu registrieren, ist in zwei Exemplaren eine Satzung der Zweigniederlassung oder Repräsentanz vorzulegen, die zwingend folgende Angaben enthalten muss: Standort der Zweigniederlassung oder Repräsentanz (Postanschrift, Telefon/Fax, E-Mail-Adresse); ihre Tätigkeitsarten; Name der juristischen Person und ihre Rechtsform sowie der Name der Zweigniederlassung oder Repräsentanz, falls dieser vom Namen der juristischen Person abweicht; Vor- und Nachname der Person, die die Leitungsfunktionen der Zweigniederlassung oder Repräsentanz ausüben wird; Befugnisse der Person, die die Leitungsfunktionen der Zweigniederlassung oder Repräsentanz ausüben wird.
Gemäß den neuen Ergänzungen ist die Angabe der Daten über die Zweigniederlassung und Repräsentanz zwingend erforderlich, was zuvor nicht notwendig war.Ausländische juristische Personen müssen für die Registrierung von Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen gemäß den Neuerungen ein zusätzliches Dokumentenpaket vorlegen, nämlich die Satzung der Zweigniederlassung oder Repräsentanz (Punkt a), in der Folgendes anzugeben ist: der Sitz (Postanschrift, Telefon/Fax, E-Mail-Adresse), die Tätigkeitsbereiche der Zweigniederlassung oder Repräsentanz; ein Hinweis auf die Rechtsordnung des Staates, dem der ausländische Investor unterliegt; ein übersetzter und notariell beglaubigter Auszug aus dem Register, in dem er eingetragen ist, sowie seine Registrierungsnummer; die Rechtsform der ausländischen juristischen Person, ihr Sitz, ihre Tätigkeitsbereiche sowie die Höhe des Stammkapitals, sofern diese Angaben nicht im Gründungsdokument enthalten sind; der Name der ausländischen juristischen Person und der Name der Zweigniederlassung oder Repräsentanz, falls dieser vom Namen des ausländischen Investors abweicht; der Vor- und Nachname der Person, die die Funktion der Leitung der Zweigniederlassung oder Repräsentanz ausüben wird, sowie ihre Befugnisse, sowie der Vor- und Nachname des Verwalters des ausländischen Investors.
Außerdem umfasst das erforderliche Dokumentenpaket für die Registrierung von Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen eine Kopie des Gründungsdokuments der ausländischen juristischen Person, übersetzt in die Staatssprache und notariell beglaubigt, sowie den Finanzbericht des ausländischen Investors für den letzten Berichtszeitraum.