Seit Anfang Juli wechseln Taxifahrer zur Standardbesteuerung des Arbeitslohns. Die Sondersteuerregelung wird gemäß Gesetz Nr. 318/2025 aufgehoben. Dies wird die Ausgaben der Unternehmer im Personenverkehr beeinflussen.
Seit Anfang Juli wechseln Taxifahrer zur Standardbesteuerung des Arbeitslohns. Die Sondersteuerregelung wird gemäß Gesetz Nr. 318/2025 aufgehoben. Dies wird die Ausgaben der Unternehmer im Personenverkehr beeinflussen.