- Akt: Verordnung Nr. 75 vom 10. Juni 2026
- Datum: 2026-06-10
- Ort: Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, Chișinău
- Gegenstand: Überwachung des Gehalts an Nickel und anorganischem Arsen in Tierfuttermitteln
- Akteure: Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie (Emittent); Nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit (ANSA) (Regulierungsbehörde)
Das Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie hat am 10. Juni 2026 die Verordnung Nr. 75 erlassen, mit der die Empfehlung zur Überwachung des Gehalts an Nickel und anorganischem Arsen in Tierfuttermitteln genehmigt wurde. Das Dokument setzt die entsprechenden Empfehlungen der Europäischen Kommission (EU) 2016/1110 und (EU) 2022/0523 um, die auf dem Vorsorgeprinzip und den Normen des Lebensmittelsicherheitsgesetzes basieren. Die Kontrolle über die Durchführung der Verordnung obliegt der Nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit (ANSA). Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.
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