Finanzministerium legt Fristen für Finanzberichterstattung staatlicher Stellen für das erste Halbjahr 2026 fest

  • Akt: Verordnung Nr. 80
  • Datum: 09.06.2026
  • Ort: Chișinău
  • Gegenstand: Fristen für die Einreichung von Finanzberichten durch zentrale öffentliche Behörden und lokale Finanzverwaltungen für das erste Halbjahr 2026
  • Akteure: Finanzministerium (Emittent); Hauptverwaltung der Staatskasse (Regulierungsbehörde); Zentrale öffentliche Behörden und lokale Finanzverwaltungen (betroffen)

Das Finanzministerium der Republik Moldau hat mit der Verordnung Nr. 80 vom 9. Juni 2026 die Fristen für die Einreichung von Finanzberichten durch zentrale öffentliche Behörden und lokale Finanzverwaltungen für das erste Halbjahr 2026 festgelegt. Das Dokument wurde in Übereinstimmung mit den Gesetzen über öffentliche Finanzen und Rechnungswesen erlassen. Die Kontrolle über die Umsetzung der Verordnung obliegt der Hauptverwaltung der Staatskasse. Die Leiter der Behörden sind verpflichtet, die Einhaltung der festgelegten Fristen sicherzustellen, und die zuständigen Abteilungen des Finanzministeriums müssen die Berichte innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Eingang prüfen.

Quelle: []

Originalquelle — drept.net