- Datum: 2026-06-05
- Ort: Berufungskammer Zentrum
- Gegenstand: Rechtmäßigkeit des Urteils im Fall illegaler Finanzierung und Einmischung in die Rechtspflege
- Akteure: Berufungskammer Zentrum (Aussteller); Marina Tauber (Betroffene)
Die Berufungskammer Zentrum bestätigte am 5. Juni 2026 das erstinstanzliche Urteil, wonach die ehemalige Abgeordnete Marina Tauber wegen illegaler Finanzierung und Einmischung in die Rechtspflege zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Gericht wies die Berufung der Verteidigung ab und bestätigte die Stichhaltigkeit der Anklagen. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden. Über die Entscheidung berichtete das Portal newsmaker.md.
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