- Akt: Anordnung Nr. 29/GEN
- Datum: 2026-06-04
- Ort: Chișinău, Luftfahrtbehörde
- Gegenstand: Lizenzierung von Personal für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen (Teil 66)
- Akteure: Luftfahrtbehörde der Republik Moldau (Emittent); Luftfahrtbehörde der Republik Moldau (Regulierungsbehörde); Personal und Organisationen für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen (betroffen)
Die Luftfahrtbehörde (AAC) hat die neue Fassung der Verfahren und Anweisungen der Zivilluftfahrt „Lizenzierung von Personal für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen (Teil 66)“ (PIAC-AW-66, Ausgabe Nr. 02) genehmigt. Das vom AAC-Direktor Eugeniu Coștețchi am 4. Juni 2026 unterzeichnete Dokument ersetzt die bisherigen, seit 2022 geltenden Vorschriften. Grundlage für die Aktualisierung sind das Luftverkehrsgesetz der Republik Moldau und die Regierungsverordnung Nr. 465/2025 über die fortlaufende Lufttüchtigkeit sowie die Zulassung von Organisationen und Personal. Die Anordnung tritt am 12. August 2026 nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und hebt gleichzeitig die Anordnung Nr. 43/GEN vom 29.08.2022 auf. Die aktualisierten Verfahren werden auf der offiziellen Website der AAC im Bereich „Rechtsgrundlagen/PIAC“ verfügbar sein.
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