- Akt: Regierungsbeschluss Nr. 296
- Datum: 03.06.2026
- Ort: Regierung der Republik Moldau
- Gegenstand: Verfahren zur Registrierung, Inbetriebnahme, Abschreibung und Rodung von Dauerkulturen
- Akteure: Regierung der Republik Moldau (Emittent); Eigentümer von Dauerkulturen (Betroffene)
Die Regierung hat Änderungen am Beschluss Nr. 705 von 1995 vorgenommen, der das Verfahren zur Registrierung, Inbetriebnahme, Abschreibung und Rodung von Dauerkulturen regelt. Die Änderungen wurden in Übereinstimmung mit dem neuen Gartenbaugesetz Nr. 62 von 2025 verabschiedet. Das aktualisierte Verfahren präzisiert die Buchführungs- und Berichtspflichten für Eigentümer von Obstgärten, Weinbergen und anderen Dauerkulturen. Das Dokument wurde am 3. Juni 2026 veröffentlicht.
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