Apostille in den GUS-Ländern

Benötige ich eine Apostille oder Legalisierung, wenn ein Dokument (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplom, etc.) in einem der GUS-Länder vorgelegt werden muss, und das Dokument ebenfalls in einem der GUS-Länder ausgestellt wurde?

Gemäß dem Minsker Übereinkommen, das am 22. Januar 1993 unterzeichnet wurde, benötigen Dokumente, die in einem GUS-Land ausgestellt und in einem anderen GUS-Land vorgelegt werden, keine Apostille oder Legalisierung.

Die einzige Anforderung besteht darin, dass die Dokumente in einem GUS-Land und nicht während der Zeit der Sowjetunion ausgestellt wurden. Das heißt, das Dokument muss in einem neuen Format vorliegen.

Eine weitere Anforderung betrifft Diplome und Zeugnisse. Diese werden nur nach einem Nostrifikationsverfahren anerkannt. Das bedeutet, dass Diplome und Zeugnisse von den zuständigen Ministerien bestätigt werden müssen, bevor sie in einem der GUS-Länder vorgelegt werden.

Es kommt häufig vor, dass Beamte irrtümlich glauben, dass eine Apostille erforderlich ist, weil das Land Teil des Haager Apostille-Übereinkommens ist. Manche Beamte sind nicht über das Minsker Übereinkommen — „Übereinkommen über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen“ — informiert.

Liste der GUS-Länder:

Aserbaidschan, Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Ukraine.

Was tun, wenn in einem der GUS-Länder eine Apostille für ein Dokument aus einem anderen GUS-Land verlangt wird?

Verweisen Sie auf das Minsker Übereinkommen, das am 22. Januar 1993 unterzeichnet wurde. Viele Beamte haben davon nichts gehört und achten nur auf die Liste der Länder, die dem Apostille-Übereinkommen angehören.

Müssen in anderen GUS-Ländern Dokumente im neuen Format vorgelegt werden, die nach der Unabhängigkeit meines Staates ausgestellt wurden?

Ja, diese Anforderung besteht in den meisten GUS-Ländern. Es ist ratsam, nicht abzuwarten, sondern Ihre Dokumente rechtzeitig auf das neue Format umzustellen. Bei Bedarf, beispielsweise für eine Auslandsreise, können Sie diese aktualisierten Dokumente einfach an unser Büro senden, um sie apostillieren zu lassen.