Dokumentenbeschaffung per Vollmacht
Unser Unternehmen bietet Ihnen Dienstleistungen zur Dokumentenbeschaffung per Vollmacht an. Sie können rechtmäßig alle Dokumente (per Vollmacht) außer Reisepass und Personalausweis sowie Führerschein bestellen. Unsere Dienstleistungen werden hauptsächlich von Bürgern Moldawiens und anderer Staaten, die sich im Ausland befinden, nachgefragt.
Sie können jedes gewünschte Dokument von den staatlichen Behörden der Republik Moldau erhalten, ohne ins Land zu reisen.
Alles, was Sie benötigen, ist eine Vollmacht und ein Vertrag mit uns. Die Vollmacht für Bürger der GUS muss bei jedem Notar erstellt werden. Den Text der Vollmacht können Sie anfordern, indem Sie uns eine Anfrage über das Formular unten senden.
Für in den Ländern Europas lebende Personen, die dem Apostille-Übereinkommen (Haager Übereinkommen zur Abschaffung der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden, vom 5. Oktober 1961) angehören, muss die Vollmacht entweder mit Apostille beim Notar oder ohne Apostille im nächstgelegenen Konsulat der Republik Moldau erstellt werden. Den Text der Vollmacht können Sie anfordern, indem Sie uns eine Anfrage über das Formular unten senden.
Welche Dokumente Sie über uns auf Moldauisch mit beglaubigter Übersetzung erhalten können:
Geburtsurkunde,
Eheurkunde,
Scheidungsurkunde,
Todesurkunde,
Bescheinigung über Namensänderung,
Bescheinigung über die Möglichkeit zur Eheschließung (über das Fehlen von Ehehindernissen),
Bescheinigung über den Familienstand (über das Nichtvorhandensein einer Ehe),
– in Chişinău und den Bezirksstandesämtern
Führungszeugnis (über Straffreiheit, Strafregister)
– im Innenministerium
Wir bedienen Bewohner aller Städte der Republik Moldau. Sie bezahlen unsere Dienstleistungen und die Reisekosten und erhalten Ihre bestellten Dokumente fristgerecht.
Alles ist völlig legal. Um mit uns in Kontakt zu treten, senden Sie uns eine Anfrage über das untenstehende Formular oder rufen Sie die unten auf der Seite angegebenen Telefonnummern an.
Falls Ihre Dokumente aufgrund fehlender Einträge in den Archiven des Standesamtes oder im Nationalarchiv nicht beschafft werden können, wird ein spezielles Dokument ausgestellt, das dies bestätigt: