Die Republik Moldawien gehört zu den Ländern, die auf die konsularische Legalisierung von Dokumenten verzichtet haben.
Die Apostille in Moldawien wird seit dem 16. März 2007 verwendet, jedoch trat Moldawien bereits früher dem Haager Übereinkommen bei.
Das einzige Land – Deutschland hat sich gegen den Beitritt der Republik Moldawien zum Haager Übereinkommen über die Apostille ausgesprochen.
Aktuell ist zur Anerkennung moldauischer Dokumente in Deutschland eine konsularische Legalisierung für Dokumente aus beiden Ländern erforderlich.
Moldawische Behörden und Apostille
Die Apostille in der Republik Moldawien kann auf neueren Dokumenten (d.h. auf solchen, die in der Republik Moldawien, aber nicht in der Moldauischen SSR ausgestellt wurden) angebracht werden.
Das Justizministerium bringt die Apostille auf folgenden Dokumenten an: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde.
Die Apostille kann sowohl auf Dokumente des Zivilstands als auch auf Dokumente von juristischen Personen der Republik Moldawien gesetzt werden.
Gültigkeitsdauer der Apostille
Oft fragen unsere Kunden, wie lange die Apostille gültig ist. Die Apostille selbst hat keine Gültigkeitsdauer.
Es kommt jedoch auf das Dokument an, auf dem die Apostille angebracht ist.
Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer auf den Dokumenten selbst. In der Regel orientieren sich alle Behörden an der auf dem Dokument angegebenen Gültigkeitsdauer.
Beispielsweise wird auf dem Strafregisterauszug aus Moldawien eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten angegeben.
Manchmal wird die Gültigkeitsdauer für Dokumente von den empfangenden Behörden festgelegt.
Ein Beispiel ist der Fall des Zivilstandszeugnisses.
Bitte beachten Sie, dass die auf dem Dokument angebrachte Apostille die gleiche Gültigkeitsdauer wie das Dokument hat.